Kindergeld ist eine monatliche Zahlung des Staates an den jeweiligen Erziehungsberechtigten eines Kindes. Das können Vater, Mutter, Großeltern, Pflegeeltern oder auch Adoptiveltern sein. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder in einem Haushalt. Für das erste und zweite Kind gibt es identische Beträge, mit jedem weiteren Kind erhöht sich das Kindergeld für die einzelnen Kinder. Damit möchte der Staat nicht nur kinderreiche Familien unterstützen, sondern einen Anreiz schaffen, für Nachwuchs zu sorgen. Wie im Allgemeinen bekannt ist, geht die Geburtenrate in Deutschland zurück. Das hat zur Folge, dass unsere Alterspyramide nicht mehr ausgeglichen ist. Dieses soll heißen, dass es irgendwann mehr ältere Menschen geben wird als jüngere. Eine Möglichkeit dagegen anzukämpfen, ist die Auszahlung von Kindergeld. Ein Antrag für Kindergeld wird in der Regel zur Geburt des Kindes bei der Familienkasse gestellt. Als Nachweis gilt eine Lebensbescheinigung bei Kindern, die außerhalb des Haushaltes leben, oder eine Geburtsurkunde, die innerhalb der ersten sechs Monate eingereicht werden muss. Einen Anspruch auf Kindergeld hat man für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Für behinderte Kinder kann bis über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld beantragt werden.
In der Vergangenheit wurde das Kindergeld regelmäßig erhöht. Zuletzt 2009 und 2010. Eingeführt wurde das Kindergeld während des Nationalsozialismus für arische kinderreiche Familien im Jahre 1935. Seit 1954 gibt es die monatliche Zahlung in der Bundesrepublik Deutschland. Damals gab es für jedes dritte Kind und alle weiteren 25 Deutsche Mark. Ab 1961 gab es bereits ab dem zweiten Kind Kindergeld und seit 1975 gibt es auch für das erste Kind Geld. In diesem Jahr waren das für das erste Kind 50 DM, für das zweite 70 DM und für jedes weitere 120 DM. Ab 1989 gab es zusätzlich noch einen Steuerfreibetrag. Bis zur Einführung des Euros stieg der Betrag des Kindergeldes bis auf 270 DM (138 Euro) für das erste und zweite, 300 DM (153 Euro) für das dritte und 350 DM (179 Euro) für jedes weitere Kind. Zwischen 2002 und 2008 blieb das Kindergeld gleichbleibend bei 154 Euro für das erste bis dritte Kind und 179 Euro ab dem vierten Kind. 2009 erhöhte sich das Geld auf 164 Euro für das erste und zweite Kind, auf 170 Euro für das dritte und auf 195 Euro für jedes weitere Kind. Seit 2010 bekommt man als Erziehungsberechtigter 184 Euro für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das dritte und 215 Euro ab dem vierten Kind. Den Kinderfreibetrag konnte man bis 1995 zusätzlich zum Kindergeld beantragen, seit 1996 geht nur eines, Kindergeld oder Freibetrag. 2009 gab es im Rahmen des damaligen Konjunkturpakets eine einmalige Zahlung von 100 Euro pro Kind.
Im internationalen Vergleich steht Deutschland mit der Kindergeldzahlung unter den ersten vier Ländern. Allerdings darf man nicht nur die Zahlung an die Eltern vergleichen, sondern man muss das Gesamtpaket an Sozialleistungen und Steuerentlastungen für Familien mit Kindern betrachten. Ebenso wäre es bei so einem Vergleich auch wichtig, zu wissen, welche Tages- oder Monatssätze für Kindergarten und Schulhort zu zahlen sind.